2. przedłużenie zakazu zmian w planie zagospodarowania nr 92 Fabrikstraße/Uferstraße
§ 94a Abs. 2 SächsGemO gibt den Rahmen für kommunale Wohnungsunternehmen wie
folgt vor: „Im Bereich der Wohnungswirtschaft hat die Gemeinde darüber hinaus darauf hin-
zuwirken, dass die zur angemessenen Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes erforderli-
che Kredit- und Investitionsfähigkeit gesichert ist und der von ihr unmittelbar oder mittelbar
gehaltene Wohnungsbestand keine marktbeherrschende Stellung einnimmt.“
Ausweislich der nachfolgenden Grafik hat die BZGR ihren hohen vor allem zustandsbeding-
Rozdzielczość:
Der Stadtrat beschließt die Eckpunkte für die Präzisierung des sozialpolitischen Gesell-
schaftsauftrages der Besitzgesellschaft der Stadt Radebeul mbH (kurz: BZGR) gemäß Anla-
ge 1.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Umsetzung dieses Beschlusses alles Erforderli-
che als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BZGR zu veranlassen.
Sekwencja konsultacji:
- 21.07.2021 - SR - Entscheidung
- 21.07.2021 - SR -
Załączniki