Procédures actuelles d'aménagement du territoire avec interdiction de modification

Sanierungsgebiet West
Meißner Straße
Schillerschule alt und neu

Plans d'aménagement en cours de procédure (avec interdiction de modification)

Nr. 55 "Fabrikstraße /Kötitzer Straße"

Die Bebauung südlich der Közitzer Straße ist im Geltungsbereich durch Wohnbebauung geprägt. Hingegen ist der südliche Teil des Geltungsbereiches nur gering bebaut und deutlich untergenutzt. Im Westen befindet sich ein ehemaliges Molkereigebäude und im Osten vereinzelte Gewerbe- und Wohnnutzungen. Die restlichen Flächen sind durch Frei- und Grünflächen mit einzelnen Gehölzen geprägt. Insgesamt ist der südliche Bereich jedoch wahrnehmbar gewerblich geprägt.

 

Der Bebauungsplan hat das Ziel der Ansiedlung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe durch ein „eigeschränktes Gewerbegebiet“ entlang der Fabrikstraße und die Erhaltung der straßenbegleitenden Wohnbebauung an der Kötitzer Straße.

Die Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung mittels eines Bebauungsplanes ist erforderlich, da durch Genehmigungen gemäß §34 BauGB die Ansiedlung sich gegenseitig beeinträchtigender Nutzungen nicht vermeidbar ist.

 

Veränderungssperre:

Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 16.06.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit seiner Bekanntmachung im Juli-Amtsblatt seit 01.07.2021 in Kraft. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 mit Beschluss SR 36/23-19/24 die 1. Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im Juli-Amtsblatt seit dem 01.07.2023 in Kraft

 

Lageplan zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 55
Satzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 55
Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre

Plans d'aménagement en cours de procédure (sans blocage du changement)

Nr. 101 Zillerstraße - Makarenkostraße

Für das vorliegende Quartier Zillerstraße / Makarenkostraße besteht das Planungsziel in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes mit seiner straßenbegleitenden Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grün- und Freibereiche mit ihrem Charakter als rückwärtige, straßenabgewandte Ruhezone. Die straßenbegleitende villengeprägte Einzelhausbebauung und die starke Durchgrünung der privaten Grundstücke mit den rückwärtigen Grünbereichen bilden einen spezifischen städtebaulichen Charakter. Diese im Plangebiet vorhandene städtebauliche Qualität soll für die Zukunft festgeschrieben werden. Dabei sollen die aufgelockerte bauliche Struktur und die vorhandenen Grundstücksfreiflächen erhalten und gesichert werden.

Rechtsplan Nr. 101
Begründung Nr. 101
Textliche Festsetzung Nr. 101

responsable des plans d'urbanisme communaux

Ansprechpartner: Frau Wächtler
Stadtverwaltung Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-954

responsable des plans d'urbanisme relatifs aux projets

Ansprechpartner: Herr Queißer
Stadtverwaltung Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-941