Die Bebauung südlich der Közitzer Straße ist im Geltungsbereich durch Wohnbebauung geprägt. Hingegen ist der südliche Teil des Geltungsbereiches nur gering bebaut und deutlich untergenutzt. Im Westen befindet sich ein ehemaliges Molkereigebäude und im Osten vereinzelte Gewerbe- und Wohnnutzungen. Die restlichen Flächen sind durch Frei- und Grünflächen mit einzelnen Gehölzen geprägt. Insgesamt ist der südliche Bereich jedoch wahrnehmbar gewerblich geprägt.
Der Bebauungsplan hat das Ziel der Ansiedlung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe durch ein „eigeschränktes Gewerbegebiet“ entlang der Fabrikstraße und die Erhaltung der straßenbegleitenden Wohnbebauung an der Kötitzer Straße.
Die Regelung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung mittels eines Bebauungsplanes ist erforderlich, da durch Genehmigungen gemäß §34 BauGB die Ansiedlung sich gegenseitig beeinträchtigender Nutzungen nicht vermeidbar ist.
Veränderungssperre:
Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 16.06.2021 durch den Stadtrat beschlossen und ist mit seiner Bekanntmachung im Juli-Amtsblatt seit 01.07.2021 in Kraft. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.06.2023 mit Beschluss SR 36/23-19/24 die 1. Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im Juli-Amtsblatt seit dem 01.07.2023 in Kraft
Lageplan zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 55
Satzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 55
Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre